Ehem. deutscher Rechtsanwalt in Monaco berät zu Wohnsitz Monaco, Aufenthaltserlaubnis Monaco und Firmengründung und Gesellschaft Monaco und zu Recht und Steuerrecht.
| DR. JUR. ANDREAS
BOSSE MONACO ----------MIAMI |
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Individuelle rechtliche und steuerliche Beratung bei internationalen Sachverhalten |
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Monaco Monaco bietet erhebliche Vorteile sowohl als Wohnsitz als auch als Firmenstandort. 1. Wohnsitz Das Fürstentum Monaco kennt keine private Einkommen-, Zugewinn- oder Vermögensteuer. Im privaten Bereich sind insofern auch keine Bücher zu führen, Unterlagen aufzubewahren oder Erklärungen abzugeben. Zwischen Verwandten in gerader Linie und Ehegatten wird auch weder Erbschaftssteuer noch Schenkungsteuer hier erhoben. Bei der Wohnsitznahme in Monaco ist eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour) erforderlich. Bei der Antragstellung sind je nach Einzelfall diverse Dokumente vorzulegen. Voraussetzung ist unter anderem, dass dem Antragssteller eine Wohnung als Eigentümer, Mieter oder sonst zur Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wird der persönliche Hintergrund insbesondere auf Vorstrafen untersucht. Ferner ist nachzuweisen, dass genügende finanzielle Mittel bestehen, um hier leben zu können. Dies geschieht üblicherweise in Form einer Bestätigung durch eine örtliche Bank. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Wohnsitznahme hinsichtlich: · Untersuchung der steuerlichen Voraussetzungen und Folgen · Bankkonto Eröffnung · Aufenthaltsgenehmigung · Wohnung · Passumschreibung · Versicherungen · Führerschein · Autoanmeldung · Telefon 2. Unternehmen Das Fürstentum Monaco ist der Standort einer großen Bandbreite von Unternehmen. Um die hiesigen Standortvorteile nutzen zu können, müssen zunächst einige rechtliche Hürden genommen werden. Genehmigung Jede Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Fürstentum , egal welcher Art, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Regierung des Fürsten. Unter Beachtung gewisser Formalitäten ist ein Antrag an die zuständigen Behörden zu richten. Dabei ist das geplante Vorhaben möglichst genau zu beschreiben. Allgemeine Formeln, wie "Geschäfte aller Art", sind nicht ausreichend. Die Formulierung des Geschäftszwecks ist daher ein wichtiger Punkt, der mit Sorgfalt und möglichst fachkundiger Hilfe bearbeitet werden sollte. Die Bezeichnung muß hinreichend bestimmt sein, aber Spielraum für die wirtschaftliche Entfaltung lassen. Ferner werden Informationen über den oder die Antragsteller verlangt, die auch überprüft werden. Neben dem Lebenslauf sind insbesondere die Ausbildung oder sonstige berufliche Qualifikationen von Bedeutung. Keine Briefkastenfirmen Spätestens bei der Aufnahme der Tätigkeit müssen dem Geschäftszweck entsprechende Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Entgegen einer verbreiteten Ansicht sind sogenannte Briefkastenfirmen hier nicht erlaubt. Die Genehmigung wird üblicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt. Danach ist jeweils eine Verlängerung zu beantragen. Einige Tätigkeiten unterliegen besonderen Reglementierungen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Kredit- und Wertpapiergeschäfte, Versicherungen, Schiffsmakler, Steuerberater, Juristen, medizinische und paramedizinische Berufe, Arzneimittelindustrie, Juweliere, Waffengeschäfte, Taxis, Getränkeausschank. Rechtsformen Zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen verschiedene rechtliche Formen zur Verfügung, insbesondere - Einzelfirma - Société en nom collectif (Offene Handelsgesellschaft OHG) - Société en commandite simple (Kommanditgesellschaft) - Société en commandite par action (KG auf Aktien) - Société à Responsabilité Limitée (GmbH) - Société Anonyme Monegasque (Aktiengesellschaft) - Agence, succursale, (Niederlassung, Zweigstelle). Welche Rechtsform die günstigste ist, kann nur im jeweilgen Einzelfall bei genauer Prüfung der Umstände entschieden werden. Investitionsfreudiges Klima Das genannte Genehmigungsverfahren stellt sicherlich ein etwas zeitraubendes Hemmnis dar, insbesondere im Vergleich zu anderen internationalen Standorten. Gerade zur Zeit sind aber im Fürstentum ernsthafte wirtschaftliche Aktivitäten grundsätzlich willkommen. |
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