Ehemdeutscher Rechtsanwalt in Monaco und Miami berät im internationalen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht. internationales Testament und Erbschaft, z.B. in USA Frankreich Monaco und zu Trust, Stiftung

DR. JUR. ANDREAS BOSSE

MONACO ----------MIAMI


Individuelle rechtliche und steuerliche Beratung bei internationalen Sachverhalten

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  Internationales Erbrecht

Ein Erbfall wird international, wenn sich zum Beispiel

  • - Bankkonten
  • - Besitz
  • - der Erblasser
  • - oder Erben

in einem anderen Land befinden.

Die Auswirkungen zeigen sich sowohl im Erbrecht als auch im Steuerrecht.

Erbrecht

Regeln für Erbfolge, Testamente oder auch Pflichtteile können sich teilweise ändern. Dies ist etwa der Fall bei Grundbesitz in Frankreich oder Monaco. Hieraus ergeben sich Risiken aber auch Möglichkeiten bei der Nachfolgeplanung.

Auch haben manche Länder wie die Floida und die USA im allgemeinen zeitraubende Prozeduren zur Abwicklung der Erbschaft. Ohne eine vorausschauende Planung können Vermögenswerte daher für geraume Zeit blockiert sein. Bankvollmachten erlöschen in einigen Ländern mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Trust

Chancen, aber auch Risiken, bestehen in der Nutzung eines Trust oder einer Stiftung. Ein Trust ist ein flexibles Vehikel zur Nachfolgeregelung. Die Bedingungen des Trusts werden in einem Dokument festgelegt, das Trusturkunde genannt wird. Sie wird die Verpflichtungen und Befugnisse des Trustee angeben, sowie jene aller anderen Personen, die eventuell zur Verwaltung des Trustvermögens berufen werden können. Die Trusturkunde ist ein vertrauliches Dokument und im allgemein wird sie nicht bei einer Regierung oder einer anderen Behörde eingetragen. Für eine Stiftung ist im Gegenteil meist eine behördliche Registrierung erforderlich.

Typischerweise wird ein Protector ernannt, der je nach Augestaltung des Trusts überwachende, kontrollierende oder auch mitwirkende Funktionen haben kann.Vor der Nutzung eines Trusts sind aber individuelle steuerliche Aspekte zu überprüfen

Erbschaftsteuerrecht

Wie fast immer im heutigen Leben sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Zum Beispiel sind sich viele Eigentümer von Grundbesitz in den USA nicht der Tatsache bewußt, daß bis zu 60 % Erbschaftssteuer anfallen können. Frankreich hat sogar besonders detaillierte Regelungen, um dortigen Besitz vermögens- und erbschaftsteuerlich zu erfassen. In manchen Fällen können auch Doppelbelastungen entstehen.

In diesen internationalen Erbfällen sind meist die Rechtsordnungen mehrerer Staaten betroffen, so dass hier einer koordinierten Beratung und Planung bedarf.

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Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nur nach der vertraglichen Vereinbarung. Die Angaben auf dieser Webseite sind lediglich einführende Informationen, die eine fachkundige Beratung nicht ersetzen können oder wollen.

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